Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Neuschmid Interieur & Design
1. Allgemeines
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Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunden“) und Neuschmid Interieur & Design (nachfolgend „Unternehmen “) hinsichtlich seiner Waren, Materialien, Einbauten und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Steht das Unternehmen mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung oder werden Folgeaufträge vergeben, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht besonders hingewiesen wird.
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Mitarbeitern des Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
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Begriffserklärung Verbraucherschutz: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Geschäft tätigt, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsabschluss
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Der Kunde ist an seine Bestellung 7 Werktage lang gebunden. Für Verbraucher besteht diese Bindung nur, sofern sie nicht von ihrem – unten noch genauer beschriebenen – Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Diese Bindungsfrist beginnt mit dem Einlangen der Bestellung beim Unternehmen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn das Unternehmen nach Erhalt der Bestellung und innerhalb der Bindungsfrist bestätigt, dass es den Auftrag annimmt.
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Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
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Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Lieferant versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Lieferant oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
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Mündliche Mitteilungen des Unternehmen sind im Zweifel – auch auf Anfrage des Kunden –freibleibend, und dienen auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden, der Vorbereitung des Vertragsabschlusses.
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Der Vertragsabschluss kommt mit der an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Unternehmen oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt.
3. Kostenvoranschläge
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Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, erfolgt die Abgabe eines Kostenvoranschlages ohne Gewährleistung für seine Richtigkeit. Sollte sich eine beträchtliche Überschreitung des Kostenvoranschlages als unvermeidlich erweisen, so wird das Unternehmen dies dem Kunden vor dem Entstehen weiterer Mehrkosten anzeigen. Sollte der Kunde nicht unverzüglich nach einer solchen Anzeige erklären, unter angemessener Vergütung der bisherigen Lieferungen und Leistungen des Unternehmens vom Vertrag zurückzutreten, ist das Unternehmen berechtigt, mit der Auftragserfüllung fortzufahren und ist der Kunde verpflichtet, die unvermeidlichen Mehrkosten zu vergüten. Das Unternehmen behält sich für einen solchen Fall ausdrücklich vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
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Alle schriftlichen Kostenvoranschläge des Unternehmens, die über allgemein gehaltene, bereits vorbereitete und für mehrere Kunden in Prospekten oder Ähnlichem enthaltene Preisangaben hinausgehen, sind entgeltlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kostenvoranschläge vom Kunden gewünschte Detailplanungen umfassen. Dieses Entgelt wird bei Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht.
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Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Pläne und Zeichnungen geistiges Eigentum von Neuschmid Interieur & Design bleiben - sie dürfen nicht kopiert und nicht an dritte Personen weitergegeben werden, außer es wird ein Planungsauftrag vereinbart. Planungsstunden Entgelt nach Vereinbarung. Bei einem Planungsauftrag darf der Kunde über alle Pläne verfügen und gehen diese in seinen Besitz über.
4. Leistung des Kunden
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Zur Leistungsausführung ist das Unternehmen erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Der erforderliche Licht- und Kraftstrom bzw. Wasserbedarf ist vom Kunden beizustellen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ab 7.00 Uhr morgens bis 22.00 Uhr abends vor Ort gearbeitet werden darf.
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Sollte das Unternehmen eine mit dem Kunden vereinbarte Leistung aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, nicht zur vereinbarten Zeit ausführen können, hat das Unternehmen trotzdem Anspruch auf Entlohnung nach den vorangeführten Grundsätzen, jedoch hat es sich ersparte Aufwendungen ebenso anrechnen zu lassen, wie die Entlohnung für Arbeitsleistungen, die es anstelle der vereinbarten Leistungen für den Kunden oder einen anderen Auftraggeber erbringen konnte.
5. Konstruktionsangaben
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Wird eine Ware auf Grund von Konstruktionsangaben des Kunden gefertigt, so haftet unser Unternehmen nicht für die Tauglichkeit der Konstruktion.
6. Preisveränderung und geringfügige Leistungsänderung
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Die Preise unserer Angebote sind aufgrund der am Angebotstag bestehenden Produktions- und Materialkosten erstellt und sind daher bis zur Auftragserteilung bzw. deren Bestätigung freibleibend. Sollten sich die angeführten Kosten ab diesem Zeitpunkt bis zum Zeitpunkt der Lieferung – insbesondere bei langfristigen Lieferungen – verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten oder zu Lasten des Kunden, wenn nicht ausdrücklich Fixpreise vereinbart wurden.
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Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden im Zweifel zumutbar, z.B. Farben, Profile, Holz- und Furnierbild, Maserung, Struktur u.a.
7. Rücktrittsrecht für Verbraucher in Fällen, in denen der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat sowie für Verträge, die im Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden (Fern- und Auswärtsgeschäfte)
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Begriffserklärung Fernabsatzvertrag: jeder Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.
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Verbraucher haben das Recht, diese Verträge binnen vierzehn Tagen ab Zustandekommen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
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Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Auch Verbraucher haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn das Unternehmen aufgrund des vom Verbraucher auf Papier (schriftlich) oder auf einem sonstigen dauerhaften Datenträger erklärten ausdrücklichen Verlangens vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung begonnen und diese sodann vollständig fertig gestellt hat.
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Ferner haben auch Verbraucher kein Rücktrittsrecht hinsichtlich von Waren,
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die nach ihren Spezifikationen angefertigt oder eindeutig auf ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
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die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
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Der Verbraucher hat ferner das Recht, von den genannten Verträgen zurückzutreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände im Sinne des vorangehenden Satzes sind: die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann; die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile; die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und die Aussicht auf einen Kredit. Der Rücktritt aus diesem Grund kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorangeführten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Dieses Rücktrittsrecht steht jedoch dem Verbraucher nicht zu, wenn er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, das die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden, der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder der Tischler sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
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Um ihr Widerrufsrecht (=Rücktrittsrecht) auszuüben, müssen Verbraucher dem Unternehmen, Neuschmid Interieur & Design, Innsbrucker Str. 15, 6230 Brixlegg, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. eines mit der Post versandten Briefes, E-Mail [moebelhandel@neuschmid.at] oder ausdrücklicher mündlicher Erklärung) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das auf der Homepage https://www.neuschmid.at/ ersichtliche und abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, ihnen steht jedoch auch jede andere Form frei.
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
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Folgen des Widerrufs: Wenn ein Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat das Unternehmen ihm alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Tischler angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Unternehmen eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Unternehmen dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wäre mit dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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Hat der Verbraucher zum Zeitpunkt des Einlangens seiner Rücktrittserklärung bereits Waren vom Unternehmen erhalten, und ist der Rücktritt hinsichtlich dieser Waren nicht ausgeschlossen, hat der Verbraucher diese Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er das Unternehmen über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtete, an das Unternehmen zurückzusenden oder diesem zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren trägt der Verbraucher. Einen allenfalls auf die rückzustellende Sache gemachten notwendigen Aufwand hat das Unternehmen dem Verbraucher zu ersetzen. Ist die Rückstellung der vom Unternehmen bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher dem Unternehmer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
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Das Unternehmen kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
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Wurden Waren geliefert, hinsichtlich welcher kein Rücktrittsrecht besteht, muss der Verbraucher diese jedenfalls vollständig bezahlen, bzw. erhält er die dafür geleisteten Zahlungen nicht zurück.
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Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Unternehmen einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Tischler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtete, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
8. Zahlungsbedingungen, Teillieferung, Verzugsfolgen, Eigentumsvorbehalt
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Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind bei Auftragserteilung 50% der Auftragssumme, bei Montagebeginn 30% der Auftragssumme und bei Endrechnungslegung der Rest der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Gelegte Rechnungen sind binnen 14 Tagen auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto ohne Abzug zu überweisen.
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Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. zu bezahlen. Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer bleiben davon unberührt.
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Zahlungen des Kunden sind zuerst auf allfällige Zinsen, dann auf offene Rechnungen und von diesen zuerst auf ältere fällige Rechnungen vor jüngeren fälligen Rechnungen anzurechnen. Einer davon abweichenden Widmung des Kunden widerspricht das Unternehmen hiermit.
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Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht ausdrücklich Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen, welche auch als Teillieferungen in Rechnung gestellt werden dürfen.
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Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu bezahlen.
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Das Unternehmen behält sich bis zur vollständigen Bezahlung der auf die gelieferten und/oder eingebauten/montierten Sachen entfallenden Materialkosten inkl. der darauf entfallenden gesetzlichen USt sowie allfälliger Verzugszinsen und Nebenkosten (Inkassogebühren etc.) das Eigentum an den gelieferten und/oder eingebauten Sachen vor.
9. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung und Verkürzung über die Hälfte
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Bei Vorliegen von Mängeln gelten die Vorschriften der gesetzlichen Gewährleistung.
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Hiervon abweichend gilt für Unternehmer:
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ein unwesentlicher Mangel begründet keine Gewährleistungsansprüche;
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das Unternehmen hat die Wahl der Art der Behebung;
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Mängel, die bei üblicher Sorgfalt erkennbar gewesen wären, gelten als genehmigt, wenn sie nicht spätestens bei Fertigstellung der Dienstleistung – bzw bei Bestätigung der Lieferung oder der Leistungserbringungen, wenn dies vorher geschieht – gerügt werden.
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Ist der Kunde Unternehmer, verzichtet er darüber hinaus auf eine Anfechtung dieses Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte, Irrtums und wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
10. Haftung
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Das Unternehmen haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, wenn er oder seine Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln sowie für verschuldete Personenschäden.
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Verletzt das Unternehmen oder verletzen seine Gehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist ihre Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.
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Im Übrigen ist eine Haftung des Unternehmens ausgeschlossen.
11. Mitwirkungspflicht
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Erforderliche Bewilligungen Dritter, Meldungen an Behörden, Einholung von Genehmigungen hat der Kunde fristgerecht und eigenverantwortlich sowie auf seine Kosten zu veranlassen. Allfällige, sich aus derartigen Genehmigungen ergebende Anforderungen sind vom Unternehmen nur zu beachten, wenn sie ihm vom Kunden rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden. Sollte dies erst nach Erstellung eines Kostenvoranschlages durch das Unternehmen geschehen sein, hat das Unternehmen jedenfalls Anspruch auf angemessene Entlohnung der durch die Einhaltung von Genehmigungsanforderungen erforderlich werdenden Mehrleistungen und/oder erschwerten Bedingungen, unter denen er die vereinbarten Leistungen erbringen muss.
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Unterbleibt eine entsprechende Überprüfung bzw. die Einholung von erforderlichen Bewilligungen durch den Kunden, so haftet das Unternehmen nicht für die sich daraus ergebende Schäden oder Verzögerungen in der Ausführung und ist überdies berechtigt, die aus der durch den Kunden verschuldeten Verzögerung entstehende Zusatzaufwendungen und -kosten bei diesem einzufordern. Sofern der Kunde Verbraucher ist, bleibt die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1168a ABGB davon unberührt.
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Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag sowohl die jeweilige Montagestelle selbst als auch der Zugang zu dieser samt allfälliger Treppen ohne Einschränkungen passierbar, frei von allen Hindernissen und fertig für die Erbringung der vereinbarten Leistung ist, sowie dass das Fahrzeug des Unternehmens unmittelbar vor dem Gebäude, in dem die Leistung erbracht werden muss, abgestellt werden kann, widrigenfalls das Unternehmen berechtigt ist,
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eine angemessene Entlohnung für allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten bzw.
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die für den Fall der vom Kunden zu vertretenden Leistungsverhinderung vereinbarte Entlohnung
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vom Kunden zu fordern. Dasselbe gilt, wenn Arbeiten des Unternehmen und/oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert werden sollten, die der Kunde zu vertreten hat. das Unternehmen muss sich jedoch anrechnen lassen, was er sich durch Unterbleiben der Arbeitsleistung erspart hat oder ersparen hätte können.
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das Unternehmen ist nicht berechtigt Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen auszuführen. Leistungen anderer Professionisten (wie zB Glaser, Maurer-, Zimmerer-, Schmied, Schlosser, Elektriker, Maler uä) sowie der Einsatzes eines Krans und ähnliche Leistungen zählen daher nicht zu den vom Unternehmen zu erbringenden Leistungen. Die Veranlassung und Bezahlung eventuell ergänzend erforderlicher Leistungen anderer Professionisten ist daher ausschließliche Angelegenheit des Kunden.
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Sollten allfällige von anderen Professionisten zu erbringende Vor- bzw. Zusatzarbeiten, die zeitlich vor den Tischlerarbeiten erbracht werden müssen, zum vereinbarten Leistungstermin nicht so fertig gestellt sein, dass das Unternehmen umgehend mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnen kann, ist das Unternehmen ebenfalls berechtigt, die für den Fall der vom Kunden zu vertretenden Leistungsverhinderung vereinbarte Entlohnung vom Kunden zu fordern.
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Sofern das Unternehmen zur Erfüllung seines Auftrages Verankerungen an Wänden und/oder Decken vornehmen muss, haftet der Kunde dafür, dass seine Angaben über die Beschaffenheit dieses Untergrundes (insbesondere über die Eignung des Untergrundes für die geplanten Befestigungen und Bohrungen) zutreffen, widrigenfalls die Haftung des Unternehmen für sich daraus ergebende Schäden vollständig entfällt.
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Die für Ausführung der dem Unternehmen aufgetragenen Arbeiten allenfalls erforderlichen Gerüste sind vom Kunden bei- bzw. aufzustellen, wenn sie nicht ausdrücklich als im Preis eingeschlossen angeführt werden. Ebenso ist der erforderliche Licht- und Kraftstrom vom Kunden beizustellen.
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Der Kunde ist – allenfalls auch unter Hinzuziehung eines dazu bevollmächtigten Dritten – verpflichtet, erbrachte Leistungen sowie erfolgte Lieferungen schriftlich zu bestätigen.
12. Abänderung der Geschäfts- und Lieferbedingungen
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Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen durch Gesetz, Sondervereinbarung oder durch eine gerichtliche Entscheidung aufgehoben, als rechtsunwirksam festgestellt oder geändert werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
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Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, entzogen wird.
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Ist der Kunde Unternehmer wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und für die Geltendmachung allfälliger Ersatzansprüche von Schäden die infolge oder anlässlich der Erfüllung dieses Vertrages entstanden sind oder angeblich entstanden sein sollen, die ausschließliche Zuständigkeit des für Brixlegg örtlich und den betreffenden Rechtsstreit sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.